Hallo alle zusammen,
ich hab´ hier ein für uns echtes Problem. Ich bin Lehrkraft an einem Förderzentrum. Jedes Jahr um diese Zeit wird von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde die vom Ministerium kommende Gesamt-Planstellenzuweisung für die Förderzentren in unserem Einzugsbereich für die hier vorhandenen Förderzentren aufgeteilt. Dies, damit für das neue Schuljahr feststeht, möglichst gerecht, wie viele Lehrerwochenstunden man für die interne Beschulung sowie extern für die Integration zur Verfügung hat. So weit, so gut.
Dieses Jahr ist das Berechnungsverfahren verändert worden. Zu spielt die jeweilige Schülerzahl der Regelschulen im Einzugsbereich des jeweiligen Förderzentrums (FöZ) eine Rolle, zu wird ein Sozialfaktor berücksichtigt. Dieser setzt sich wiederum aus 4 Kriterien zusammen: 1. Arbeitslosigkeit, 2. Migration, 3. Hartz . Wohngeldfälle. Für unser FöZ (SJS) sowie das andere FöZ (BSS)ist vom statistischen Amt der Faktor ausgerechnet worden (SJS:47,46%, BSS:52,54%), auch okay.
Jetzt das Problem: Das Schulamt multipliziert "einfach" diesen Sozialfaktor mit dem Anteil der Schüler der Regelschulen in unserem Einzugsbereich, für unsere Schule (SJS) und auch für das andere Förderzentrum (BSS). Nur haben die einen größeren Einzugsbereich und damit auch mehr Schüler die zu mehr Lehrerwochenstunden führen, multipliziert mit dem höheren Sozialfaktor für die BSS führt es bei denen zu einer viel höheren Gesamtzuweisung, als bei uns: Weniger Lehrerwochenstunden multipliziert mit einem geringeren Sozialfaktor führt die Rechnung zu einer viel geringeren Gesamtzuweisung für uns.
Dies anscheinend auch dadurch, da neue Faktoren gebildet werden bzw. für uns besonders niedrig, für BSS sehr hoch - die dann wiederum die Grundlage für die abschließende Berechnung der aktuellen Maßzahl des Sozialfaktors sowie der Gesamtberechnung sind. Im besonderen geht es um folgenden Ausschnitt), ich habe den gesamten relevanten Text unten nochmals angehängt, zum besseren Verstehen und Nachvollziehen:
Zitat: "Der Sozialfaktor errechnet sich nach den aktuelleren Zahlen des Armutsberichtes aus vier Komponenten:
der Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen der Anzahl der Bürger mit Migrationshintergrund der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ( Harz der Anzahl der Wohngeldfälle
Aus den vorliegenden Daten des Amtes für Statistik sind folgende Sozialfaktoren für die beiden Förderzentren zu ersehen.
BSS: Anteil SuS im Einzugsbereich von SJS: Anteil SuS im Einzugsbereich von Summe
der zu vergebenden Gesamtzuweisung nach Sozialfaktor Lwst.
BSS: davon Lwst. SJS: davon Lwst.
Aus beiden Faktoren ergibt sich für die Förderzentren folgende vorläufige Netto-Zuweisung:
BSS: Lwst. Lwst. Lwst.
SJS: Lwst. Lwst. Lwst." Zitatende
Mir und uns geht es darum, zu wissen, ob diese Vorgehensweise mathematisch korrekt ist. Unterm Strich kann man ja hieraus ersehen, dass, wer einen kleinen Einzugsbereich hat und eine geringeren Sozialfaktor, 2 "kleine" Maßzahlen hat, wo dann auch noch eine 3. Maßzahl bzw. ausgerechnet wird. Dies führt unserer Meinung nach am Ende zu einer im Vergleich zur anderen Schule BSS zu kleinen Nettozuweisung, während deren Nettozuweisung proportional uns zu groß erscheint. Unser Gefühl ist, dass sich hier irgendwie die kleinen Maßzahlen negativ zueinander verhalten und mit der 3. Maßzahl das Ergebnis im Vergleich zur anderen Schule besonders negativ sich entwickelt. Aber vielleicht ist unsere Wahrnehmung auch nur "gefühlt" falsch- und diese Vorgehensweise ist mathematisch voll korrekt und wir haben einfach Pech. Es hängt eine Menge davon ab, denn auch in den nächsten Jahren wird dann wohl nach diesem neuen Berechnungsschlüssel vorgegangen- und wir hätten daduch eine im Vergleich zur anderen Schule zu geringe Zuweisung. Ich hoffe, Ihr könnt diese Problematik nachvollziehen- und uns eine klare Antwort geben, dafür schon jetzt:
GANZ HERZLICHEN DANK!!
Beste Grüße! Chrisdi
Hier noch einmal der Gesamttext im Auszug zum besseren Nachvollziehen:
Auszug:
"1668,5 Lwst. – Lwst. Lwst.
Diese Zuweisung muss nun auf die beiden Förderzentren BSS und SJS verteilt werden. Dabei soll die Anzahl der SchülerInnen der Klasse 1 bis der Regelschulen ( außer Gymnasien ) im Einzugsgebiet des Förderzentrums Größe des Einzugsgebietes ) wie bei der Landeszuweisung zu berücksichtigt werden und die Sozialstruktur des Einzugsgebietes zu .
von Lwst. Lwst. von Lwst. Lwst.
Anzahl der SuS der Klassen 1 bis der Grund- Regional- und Gemeinschaftsschulen: SuS
Davon im Einzugsgebiet der BSS: SuS >von Lwst. Lwst. Davon im Einzugsgebiet der SJS: SuS von Lwst Lwst.
Der Sozialfaktor errechnet sich nach den aktuelleren Zahlen des Armutsberichtes aus vier Komponenten:
der Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen der Anzahl der Bürger mit Migrationshintergrund der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ( Harz der Anzahl der Wohngeldfälle
Aus den vorliegenden Daten des Amtes für Statistik sind folgende Sozialfaktoren für die beiden Förderzentren zu ersehen.
BSS: Anteil SuS im Einzugsbereich von SJS: Anteil SuS im Einzugsbereich von Summe
der zu vergebenden Gesamtzuweisung nach Sozialfaktor Lwst.
BSS: davon Lwst. SJS: davon Lwst.
Aus beiden Faktoren ergibt sich für die Förderzentren folgende vorläufige Netto-Zuweisung:
BSS: Lwst. Lwst. Lwst.
SJS: Lwst. Lwst. Lwst."
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich benötige bitte nur das Ergebnis und keinen längeren Lösungsweg." |