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Barwert oder Endwert benutzen?

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Finanzmathematik

Tags: Finanzmathematik

 
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kingflo

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03:42 Uhr, 28.11.2021

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Hallo zusammen,

ich habe eine Aufgabe vor mir liegen und stehe hier komplett auf dem Schlauch. Undzwar:

Ich habe beim Lotto gewonnen und darf mir aussuchen, wie ich den Gewinn ausgezahlt haben will.
a) Sofortauszahlung von 2 Mio €
b) Zahlung von 2,5 Mio € nach 5 Jahren

Kalkulationszins ist 5%.

Muss ich bei a) den Barwert anwenden, weil ich es heute ausgezahlt haben möchte? Wenn ja, was gebe ich denn dann bei der Barwert-Formel für n (Anzahl der Laufzeit) an, weil es ist ja eine Sofortauszahlung? Falls ich mit dem Barwert nicht richtig liege, welche Formel müsste ich anwenden?

Und bei b) dann ganz normal den Endwert?
Also: 2.500.000€ x(1+0,05)5= 3.190.703€, also in 5 Jahren kriege ich 3.190.703€. Ist dieser Aufgabenteil richtig gelöst?

Wäre sehr cool, wenn mir das mal jemand idiotensicher erklären kann. :( Hab mir zwar Videos etc. angeschaut, blicke da trotzdem irgendwie nicht durch... Vielen Dank im Voraus!

Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert):
"Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen."
Online-Nachhilfe in Mathematik
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supporter

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04:41 Uhr, 28.11.2021

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Es fehlt die eindeutige Fragestellung!
Gesucht kann aber eigentlich nur der Barwert B des Angebots b)sein.

B=2,51,055= ca. 1,959 Mio

d.h. die Sofortauszahlung ist lukrativer.

PS)

2 Mio ist der Barwert. Da musst du nichts mehr rechnen.


Du kannst auch die Endwerte nach 5 Jahren vergleichen. Dazu musst du
die 2 Mio um 5 Jahre aufzinsen und mit den 2,5 Mio vergleichen.
21,055=2,556 Mio
Auch so erkennt man, dass Angebot a) besser ist, weil es deutlich über den 2,5 Mio von b) liegt.

Welchen Vergleich du machts, ist egal. Beide führen zur selben Erkenntnis.

Du hast richtug gedacht, aber falsch gerechnet.



kingflo

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12:19 Uhr, 28.11.2021

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Vielen Dank für deine Antwort. Du sagtest ja, dass es egal sei, ob man Barwert oder Endwert berechnet, kannst du mir vielleicht noch genauer erklären, warum genau das so ist? Also ich hätte halt nur gedacht, dass man den Barwert bei Sofortauszahlungen und Endwert bei Auszahlung nach bspw 5 Jahren berechnet. Bei meiner Rechnung oben habe ich z.B. die 2,5 Mio aufgezinst statt die 2 Mio, weil halt in der b) die 2,5 Mio steht. Ich wäre jetzt nicht darauf gekommen die 2 Mio aufzuzinsen.


kingflo

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12:19 Uhr, 28.11.2021

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Vielen Dank für deine Antwort. Du sagtest ja, dass es egal sei, ob man Barwert oder Endwert berechnet, kannst du mir vielleicht noch genauer erklären, warum genau das so ist? Also ich hätte halt nur gedacht, dass man den Barwert bei Sofortauszahlungen und Endwert bei Auszahlung nach bspw 5 Jahren berechnet. Bei meiner Rechnung oben habe ich z.B. die 2,5 Mio aufgezinst statt die 2 Mio, weil halt in der b) die 2,5 Mio steht. Ich wäre jetzt nicht darauf gekommen die 2 Mio aufzuzinsen.


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supporter

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12:39 Uhr, 28.11.2021

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Um den Wert von Zahlungen vergleichen zu können, muss man einen
gemeinsamen Bezugspunkt t wählen.
Welchen du wählsi, ist prinzipiell egal, es muss nur derselbe sein.
Sonst macht der Vergleich keinen Sinn.
Du kannst auch t50 wählen, also Wert in 50 Jahren.
Macht aber meist wenig Sinn.
Wen interessiert der Wert eines Lottogewinns in 50 Jahren, außer er will
ihn als Rente für seinen 15 jährigen Sohn anlegen.
Zudem garantiert kaum jemand so lange feste Zinssätze, v.a. keine hohen.
Frage beantwortet
kingflo

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12:48 Uhr, 28.11.2021

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Alles klar, hab's verstanden. Vielen Dank! :-)
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Enano

Enano

13:04 Uhr, 28.11.2021

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Hallo,

"Bei meiner Rechnung oben habe ich z.B. die 2,5 Mio aufgezinst"

angenommen, du hättest 1996 im Lotto gewonnen und Alternative b) gewählt, wie hättest du dann die 2,5 Mio. €, die du erst 2001 erhältst, bereits 1996 zu 5%p.a. z.B. als Festgeld anlegen können? Wenn du aber a) gewählt hättest, wäre die Sofortanlage der 2 Mio. € zu 5%p.a. möglich gewesen und du hättest 2,556 Mio.€ in 2001 von deinem Schuldner erhalten. Demjenigen Lottogewinner, der aber Alternative b) gewählt hätte, wären in 2001 nur 2,5 Mio. € von der Lottogesellschaft ausgezahlt worden.