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Gewinnverteilung bei OHG und KG

Schüler Sonstige Berufsschule, 10. Klassenstufe

Tags: Gewinnverteilung

 
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fenerbahce

fenerbahce aktiv_icon

11:23 Uhr, 01.04.2010

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Hallo Leute;

ich habe Frage bei diesen Antwort, die ich bis zu Hälfte gemacht habe.

Aufgabe.

Jürgen und Konrad haben gemeinsam mit ihrer Schwester Katharina, im Februar 00 die Sonne und Wind OHG grgründet, die sich mit der Umsetzung ökologischer Energiekonzepte befasst. Die Kapitalanteile der Gesellschater betrugen bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Jürgen 155.000,00€
Konrad 230.000,00€
Katharina 380.000,00€

Im Geschäftsjahr 00 erzielte die Sonne und Wind OHG umsatzerlöse von 7.465.000,00€ und Aufwendungen von 7.555.000,00€. Die Gewinn-/ und Verlustverteilung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB

Ermitteln sie nach erfolgter Gwinn-/ Verlusbeiteilung die Kapitalanteile der Gesellschafter
Jürgen
Konrad
Katharina

Meine Rechnung:
Jürgen 155.000,00€ - 30.000,00€ = 125.000,00€
Konrad 230.000,00€ - 30.000,00€ = 200.000,00€

Katharina 380.000,00€ - 30.000,00€ = 350.000,00€ richtig?

b) Wie hoch ist der Gewinnanteil es Gesellschafters Konrad, wenn die Gewinnverteilung nach den geseztlichen Vorgaben des HGB durchgeführt wird?

Meine Rechnung.

JürgenGesellschaft 125.000,00Kapital 5.000,00(4%) Wie rechnet man jetzt den Kopfanteil und Gesammtgewinn???
und bei allen andere Gesellschafter?


ich danke euch schonmal für eure HILFE!
Online-Nachhilfe in Mathematik
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naibaf77

naibaf77 aktiv_icon

13:39 Uhr, 01.04.2010

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Zuerst das Startkapital errechnen (Einfach die 3 Summen der Menschen addieren)
Dann den prozentualen Anteil bestimmen und zwar von allen 3 Personen.

Nun das neue Kapital bestimmen, dazu zum alten den Gewinn hinzurechnen, aber auch den Verlust abziehen.

Nun noch die "neuen" Anteile bestimmen (Prozentsatz bleibt gleich!)

MfG
naibaf77
fenerbahce

fenerbahce aktiv_icon

13:55 Uhr, 01.04.2010

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das habe ich aber Wie rechnet man jetzt den Kopfanteil und Gesammtgewinn der Gesellschaften??
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Knowx

Knowx aktiv_icon

22:30 Uhr, 01.04.2010

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man nimmt 4% von der Einlage sprich: VON dem Kapital was die einzelnen personen investiert hat d.h jeder bekommt 4% von seiner einlage
und der rest wird gleichmäßig pro kopf verteilt
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Knowx

Knowx aktiv_icon

22:34 Uhr, 01.04.2010

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also


jürgen= 4% kapitaleinsatzes + rest nach köpfen
jürgen= 6200+ (Gesamtgewinn- 4%der kapitalgeber) :3

und den rest kannste selber
fenerbahce

fenerbahce aktiv_icon

22:42 Uhr, 01.04.2010

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jürgen= 4% kapitaleinsatzes + rest nach köpfen
jürgen= 6200+ (Gesamtgewinn- 4%der kapitalgeber) :3

wie jetzt, hab jetzt nich verstanden also soweit ich weis ist

Jürgen hat ein Kapital von 125.000,00€, und jetzt kommt der 4% dann musst Kapital 4= 5.000,00€ und jetzt muss ich die Kopfanteile rechnen und danach den Gesammtgewinn, aber wie
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pleindespoir

pleindespoir aktiv_icon

01:56 Uhr, 02.04.2010

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Das ist hier ein Matheforum. Wenn Du ein mathematisches Problem hast, sorge dafür, dass die juristischen vorab geklärt sind. Was steht denn im HGB?
Ich nehme mal an, es hat die Qualität einer Unterstufen-Textaufgabe. Vielleicht postest du den entsprechenden Gesetzestext.
Sogar das Steuerrecht formuliert seine Berechnunggsgrundlagen in Worten, ohne dass es Grund zu Zweifeln gäbe, wie zu verfahren sei.

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