Hallo!
Ich habe den Raum der stetigen Funktionen von dem Intervall nach gegeben mit der Norm
supremum mit . ist die Euklidische Norm auf . Es ist bekannt, dass dies ein Banachraum ist also folglich auch vollständig. Jetzt will ich zeigen, dass sich die Vollständigkeit von durch die Äquivalenz von -Normen überträgt. (Denn es ist ebenfalls bekannt, dass alle Normen auf äquivalent sind.)
Kann mir jemand helfen? Ich kenne die Definitionen von Äquivalenz von Normen und auch die von Vollständigkeit (Jede Cauchy-Folge Konvergiert. Oder gibt es noch andere Kriterien???) aber ich weiß nicht wie ich das Ganze zusammenführen soll...
Danke!!
LG Max Stuthmann
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
Also es geht um den Raum aller stetigen Funktionen der Form . (wir haben ihn in der Vorlesung genannt.) Die dazugehörige Norm ist mir durch Supremum mit gegeben.(Also hier eine beliebige Norm von . Jetzt ist mir aus der Vorlesung bekannt, dass mit der Norm Supremum mit ein Banachraum ist. ist die Euklidische Norm und definiert durch für . Also da wir wissen, dass ein Banachraum ist, wissen wir, dass er Vollständig ist. Vollständigkeit bedeutet, dass jede Cauchy-Folge darin konvergiert. Die Metrik ist natürlich die aus der Norm induzierte Metrik. Bedeutet: Supremum für .
Nun ist bekannt, dass alle Normen auf äquivalent sind. Äquivalenz von Normen bedeutet:
Seien und zwei Normen auf . Sie sind äquivalent, wenn Zahlen existieren sodass gilt:
Jetzt muss ich eigentlich zeigen in einer Aufgabe, dass der Funktionenraum mit der Norm Supremum für jede Norm auf ein Banachraum also Vollständig ist. Da ich weiss, dass er mit der Euklidischen Norm Vollständig ist, will ich nun zeigen, dass durch die Äquivalenz von den Normen auf auch die Vollständigkeit bezüglich der Norm "übertragen" wird...
Ich hoffe es ist ein wenig detaillierter und verständlicher.
LG Max Stuthmann
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