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Prozentrechungen, Erklärung

Schüler Gymnasium, 7. Klassenstufe

Tags: Prozenrechungen

 
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michel23

michel23 aktiv_icon

20:02 Uhr, 08.12.2010

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Hi ähm, ich kapiere diese Aufgabe nicht!


Also:
Nr.8

Wer eine Fundsache im Fundbüro abgibt, hat Anspruch auf Finderlohn. Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Fundsache:
Bis 500€ beträgt er 5% vom Wert der Fundsache. Ist die Fundsache mehr als 500€ wert, so beträgt der Finderlohn 5% von 500€ und zusätzlich 3% des Wertes, der 500€ übersteigt.

a: Torsten hat eine Uhr gefunden. Er erhält 9€ Finderlohn.
b: Cornelia hat eine Kette gefunden. Dafür erhält sie 34€ Finderlohn



bitte erklärt mir wie das geht bei der b und die a wär vlt. auch nochmal gut


danke im voraus lg



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Antwort
DmitriJakov

DmitriJakov aktiv_icon

20:06 Uhr, 08.12.2010

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Was sollst Du denn berechnen?
Frage beantwortet
michel23

michel23 aktiv_icon

20:09 Uhr, 08.12.2010

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steht nicht da, aber logischer weise, wie hoch der wert von den Fundsachen ist.

lg
Antwort
DmitriJakov

DmitriJakov aktiv_icon

20:22 Uhr, 08.12.2010

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Ein allgemeingültiger Ansatz fällt mir gerade nicht ein. Man wird wohl ein Fallunterscheidung machen müssen.

Wenn der Wert der Fundsache 500 Euro ist, so würde man 25 Euro Finderlohn bekommen. Ist der Finerlohn geringer, so war die Fundsache weniger als 500 Euro wert.
a) Finderlohn 9 Euro Wert der Fundsache <500 Euro
Wert= 9 Euro ÷5%=95100=9(1005)=920=180
b) Finderlohn 34 Euro Wert der Fundsache >500 Euro
Wert=500+(34-25) ÷3%=500+93100=500+9(1003)=500+300=800