Hallo, ich sitze gerade an folgender Aufgabe dran: DNA-Analysen werden in Gerichtsverfahren immer häufiger als Beweismittel eingesetzt. Dabei sei die Wahrscheinlichkeit einer DNA-Übereinstimmung falls der Angeklagte schuldig ist, und falls er unschuldig ist. Angenommen die DNA-Analyse ergibt eine Übereinstimmung und es gibt in der Stadt Verdächtige, die als Täter in Frage kommen. Berechne die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte tatsächlich schuldig ist, wenn außer dem DNA-Test keine weiteren Indizien herangezogen werden. Hier ist doch geg. Ü) (das soll eine bedingte Wahrscheinlichkeit sein; habe noch nicht herausgefunden, wie man das eingibt ;-) ) gesucht, wobei die W-keit ist, dass die Person schuldig ist und Ü, die W-keit, dass es eine DNA-Übereinstimmung gibt. Das habe ich dann mit der Bayesschen Formel berechnet und rausbekommen. Stimmt das? Wie groß darf der Kreis der Verdächtigen höchstens sein, damit die Wahrscheinlichkeit für die Schuld des Angeklagten mindestens beträgt? Wie gehe ich denn jetzt an diese Aufgabe ran? gesucht ist ja eigentlich die Anzahl was ja vorher war, oder? Und was beschreibt die Wkeit ?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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"Wie gehe ich denn jetzt an diese Aufgabe ran? gesucht ist ja eigentlich die Anzahl was ja vorher war, oder?"
Ja. Das geht auch mit dem Bayes. Ich schreibe Mal alles auf. Ereignisse: "DNA-Test positiv", "schuldig", "unschuldig". Dann sind die Angaben: , , , Die W-keit, welche wir suchen: . Dann Satz von Bayes: .
Für kommt raus, das hast Du richtig berechnet.
Für b) haben wir die Bedinung , also
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