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Man zeige: Ein Teilraum eines vollständigen metrischen Raumes ist genau dann vollständig, wenn offen in ist.
: Sei der zu betrachtende metrische Raum. Sei offen in . Formal habe ich nun zu zeigen:
Mein Problem ist nun: Ich kann formal nicht einbauen, dass ein Grenzwert immer in A liegt... In der Cauchyfolge kann man den Grenzwert nicht einbauen...
Ist der Beweis noch gültig, wenn ich es mit dem gewöhnlichen Konvergenzbegriff angehe?
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Hi,
ist ein vollständiger Raum. D.h. die Folge konvergiert gegen einen Grenzwert in (und dieser ist eindeutig, da hausdorff ist). Dann liegt . Und nun sollte man aus der "gewöhnlichen" Konvergenz gegen diesen Grenzwert doch wieder die Definition für "Cauchy"-Konvergenz basteln können.
Gruß Sina
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Hm, meine letzte Bemerkung bitte ich zu streichen...
Du musst zeigen:
Nun ist eine Cauchy-Folge gegeben, diese erfüllt die linke Seite der Implikation. Du kannst die Vollständigkeit des Raumes benutzen um auf einen Grenzwert zu schließen, und die Abgeschlossenheit von um auf die Lage dieses Grenzwertes zu schließen.
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Hallo,
erstmal danke für deine Mühe mir das zu erläutern!
Ja, also, ich muss zeigen: Jede Cauchyfolge in hat ihren Grenzwert in , wenn abgeschlossen und vollst. ist.
Ich sehe mal folgende Strategie: Ich definiere mir die möglichen Grenzwerte am Rand von und nimm ich mir eine beliebige Cauchyfolge her und weise nach, dass sie sich ihren Grenzwert zwar annähert aber nie übersteigt und damit (wegen der Abgeschlossenheit von ) in bleibt. Ich sehe aber keine Möglichkeit die Vollständigkeit von auszunutzen. Kannst du mir das noch vielleicht kurz erklären?
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Nun, sei eine Cauchyfolge in , d.h. und .
Nun gilt aber und somit und . Damit ist also auch eine Cauchy-Folge in und somit in gegen einen Grenzwert konvergent, da vollständig ist.
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Nur so eine naive Frage: Welche Menge soll denn sein? Ist sie etwa eine Teilmenge von ?
Außerdem ist mir nicht klar, wo du die Abgeschlossenheit von benutzt hast. Oder hast du sie implizit benutzt?
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Außerdem: Der Schritt von " ist Cauchyfolge in " auf " konvergiert in " ist m.M.n. zu schnell, besonders deshalb, weil nicht einhergeht, welche (entscheidende!) Voraussetzung hier benutzt wurde.
Ich bin mir leider nicht sicher, wie ich deinen Beweis vervollständigen kann und bitte dich dazu. :-)
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Zur Rückrichtung übrigens folgender Vorschlag:
Wegen der Vollständigkeit wissen wir, dass Die Eindeutigkeit des Grenzwertes hilft uns weiter, aber; wieso ist jedoch deshalb schon offen, man kann ja (zumindest nicht leicht) eine Umgebung in von finden, sodass immer in ist...
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Hm, also zunächst einmal, es sollte nicht sondern sein (sorry). ist eine Folge in und somit auch eine Folge in . Die Abgeschlossenheit von hab ich noch gar nicht verwendet.
Jede Cauchy-Folge in ist eine Cauchy-Folge in und wegen der Vollständigkeit von existiert ein , gegen das die Folge konvergiert. Da die Folgeglieder jedoch aus einer abgeschlossenen Menge stammen, muss sein. Daher konvergiert deine Folge in und somit ist vollständig.
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Bei der Rückrichtung gehst du doch davon aus, dass vollständig ist. Zu zeigen ist, dass abgeschlossen ist. Es gilt:
abgeschlossen
Sei also eine Folge, die gegen konvergiert. Jede konvergente Folge ist eine Cauchy-Folge. ist vollständig, also liegt der Grenzwert in .
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Gut, dankeschön Sina, so ergibt es Sinn! :-)
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