Aufgabe: Für zwei orthogonale Matrizen und zwei reguläre obere Dreiecksmatrizen gelte . Zeigen Sie, dass eine Diagonalmatrix mit existiert, so dass und gilt.
Hintergrund der Aufgabe: Zu zeigen ist, dass die QR-Zerlegung A = Q R (Q orthogonale Matrix, R obere Dreiecksmatrix) bis auf die „Spaltenvorzeichen“ von Q (und entspr. R) eindeutig ist.
Beispiel:
Mit
ergibt sich die weitere mögliche Zerlegung
Beweis: Den Beweis aus der Vorlesung füge ich hier bei. Ich verstehe ihn aber nicht. Er nimmt auf folgenden Satz 2.2 aus der Vorlesung Bezug: a) Die normierten unteren Dreiecksmatrizen
bilden eine Gruppe. b) Die regulären oberen Dreiecksmatrizen
bilden eine Gruppe. Daraus kann man ja schließen, dass das Produkt zweier normierter unterer Dreiecksmatrizen wieder eine solche ergibt. Die invertierte normierte untere Dreiecksmatrix ist wieder eine solche. Für die regulären oberen Dreiecksmatrizen gilt das Entsprechende.
Wer kann mir beim Beweis der obigen Aufgabe helfen?
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