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Wenn ich eine Differentialgleichung mit durch Integration von und lösen will, wie bestimme ich dann die Integralgrenzen? Die Sterne stehen für die mir unbekannten Integralgrenzen. Und sind die oberen Integralgrenzen immer und ? Frage 2: Mir ist aufgefallen, dass bei Differentialgleichungen desöfteren die Rede ist von "Richtungsfeldern" und "Richtungsvektoren". Was bedeuten diese Begriffe? Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich benötige bitte nur das Ergebnis und keinen längeren Lösungsweg." |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Flächenberechnung durch Integrieren Stammfunktion (Mathematischer Grundbegriff) |
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. Bei der Lösung von Differentialgleichungen geht es nicht um bestimmte Integrale .. da sind also Intgrationsgrenzen kein Thema - du wirst die Lösungsmenge mit einer Integrationskonstanten bekommen (diese kann dann zB mit einer Anfagsbedingung festgelegt werden) dein Beispiel: . . mit ok? . |
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Wenn die Integrationsgrenzen also egal sind, dann ist doch . und Dann müsste man das y erhalten durch Wo ist das c? |
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. "Wo ist das c?" kann es wirklich sein, dass du noch nicht davon gehört hast, dass bei unbestimmter Integration eine Integrationskonstante wichtiger Bestandteil ist ? Beispiel . (Tipp: probe durch Ableitung ) Lösung bei deiner Aufgabe also . Tipp: mach die Probe mit deiner DGL ok? |
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??? Ich verstehe das nicht... Und kommt beim integrierten g(y) nicht auch noch ein hin? Gibt es wirklich keine Möglichkeit mit Integralgrenzen? |
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. "Und kommt beim integrierten nicht auch noch ein hin?" ->ja,aber wenn links und rechts der Gleichung je eine beliebige reelle Konstante herumsteht, dann kannst du doch eine auf die andere Seite bringen und mit der dortigen Konstanten zu einer neuen bel. Konstanten zusammenfassen einverstanden ? .. es braucht also nur eine Konstante auf einer der beiden Seiten. . irgend ein kannst du schreiben als . mit also: . jetzt hoffentlich klar ? "Gibt es wirklich keine Möglichkeit mit Integralgrenzen?" du ermittelst als Lösungen unbestiimmte Intgrale .. also Funktionen zB von wenn du ein bestimmtes Integral mit Intgrationsgrenzen hast, dann ist das schlicht ja nur eine Konstante (also sicher keine allgemeine Lösungsfunktion einer DGL) wenn du halt eine Lösung mit Integrationsgrenzen haben willst, dann müsste eine Grenze eine Variable sein : nun denn..dann sind zB die oberen Integralgrenzen bzw. . und die festen unteren Grenzen ergäben dann die Integrationskonstante.. und noch dazu: "Frage 2: Mir ist aufgefallen, dass bei Differentialgleichungen desöfteren die Rede ist von "Richtungsfeldern" und "Richtungsvektoren". Was bedeuten diese Begriffe?" durch eine DGL zB der Form ist jedem Punkt der Ebene eine "Richtung" zugeordnet (dh die Steigung der Tangente, mit der eine Lösungskurve durch den Punkt durchgeht) Wenn du nun bei jedem Punkt der Ebene kleine "Linienelemente"="Richtungsvektoren" einzeichnest, dann bekommst du ein "Richtungsfeld" und kannst darin zB irgndwelche Lösungskurven graphisch einpassen.. Mach das zB mal für deine DGL-> Beispiel: im Punkt ist weitere Punkte der Ebene, die von den Lösungskurven mit der Steigung durchlaufen werden, liegen auf der "Isoklinen" . usw, usw schlag doch selbst mal nach zu den Stichworten . ok? |
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Danke für die Antworten. |