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Hallo liebe Community, ich habe folgende Aufgabe, mit der ich mich schwer tue. Es soll die Reihe auf Konvergenz untersucht werden und ggfs. der Grenzwert bestimmt werden. Zuerst untersuche ich die Folge und prüfe, ob sie eine Nullfolge ist. Jetzt erkenne ich, dass ist. Beschränkte Folge Nullfolge = Nullfolge Null Nullfolge = Nullfolge Daraus schließe ich, die ganze Folge hat den Grenzwert und ist somit eine Nullfolge. Ist das soweit richtig hergeleitet? Jetzt zur Reihe: Ich weiß, dass eine Reihe eine Nullfolge ist, wenn die zugrunde liegende Folge eine Nullfolge ist. Somit ist der Grenzwert der Reihe auch 0? Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Grenzwert (Mathematischer Grundbegriff) Regel von l'Hospital (Mathematischer Grundbegriff) Wichtige Grenzwerte Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de: Ableiten mit der h-Methode Grenzwerte - Linksseitiger/rechtsseitiger Grenzwert an einer Polstelle Grenzwerte - Verhalten im Unendlichen Grenzwerte im Unendlichen e-Funktion |
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Hallo, die Reihe ist im Wesentichen geometrisch. Daher ist ihr Grenzwert leicht zu bestimmen: . Mfg Michael |
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Entschuldige, ich hatte oben etwas falsches angenommen. Wenn die zugrunde liegende Folge eine Nullfolge ist, konvergiert auch die Reihe. Könntest du mir bei der Umformung auf die Sprünge helfen? Wie werden denn diese komischen Exponenten aufgelöst? |
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Hallo, > Wie werden denn diese komischen Exponenten aufgelöst? Exponenten gibt's nur bei Potenzen. Also solltest du dir Potenzgesetze zu Gemüte führen. Extra-Tipp: Versuche von rechts nach links umzuformen. Mfg Michael |
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> Wenn die zugrunde liegende Folge eine Nullfolge ist, konvergiert auch die Reihe. Damit begibst du dich auf gefährliches Glatteis: Diese Aussage mag für geometrische Reihen zutreffen - allgemein für Reihen ist sie falsch. Das sollte man eigentlich in der ersten Lektion zu Reihen kennengelernt haben, die Harmonische Reihe als Gegenbeispiel für diese deine Behauptung. |
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Also ich versuche es mal mit der rechten Seite: hier würde ich dann die rausziehen um die gleiche Basis zu bekommen, damit ich die Exponenten subtrahieren kann. Ich vermute mal, dass ich was falsch gemacht habe? Die bekomme ich so gar nicht weg? @Hal9000 Dann ist das eine Notwendige Bedinung, dass wenn eine unendliche Reihe konvergiert, der limes von ? |
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Hallo, hm, wenn "man" von Rechengesetzen spricht, meint "man" üblicherweise allgemein anerkannte. Du denkst dir offenbar selber welche aus. Allgemein anerkannte (d.h. beweisbare) findest du auf de.wikipedia.org/wiki/Potenz_(Mathematik)#Potenzgesetze . Wenn du erklären kannst, mit welchem Gesetz du welche deiner Gleichheitszeichen begründen kannst, dann bin ich voll bei dir. Da das Thema eher sehr einfach ist (nachdem man denn nun schon weiß, wie das umgeformte Ergebnis aussehen muss), glaube ich, dich auch mit einer Refenrenz auf die Gesetze allein lassen zu können. Mfg Michael |
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ich betrachte jetzt mal nur die rechte Seite: Linke Seite: Stimmt das soweit? Darf ich so durchführen? Bin mir unsicher wegen dem Vorzeichen. Ich hätte dann: und multipliziere die mit drauf, da ich den gleichen Exponenten habe. |
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Hallo, dürfte falsch gedacht sein. Supporter hat dir gestern um 17:58 Uhr eine Möglichkeit gezeigt, wie es richtig geht. Deine Verwendung von Doppelpfeilen "" ist ganz unsinnig. "" verwendet man, um die Äquivalenz von Aussagen auszudrücken. Du möchtest aber doch die Gleichheit algebraischer Ausdrücke darstellen. Dafür benutzt man das Gleichheitszeichen. Gruß ermanus |
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Zumindest darf man es korrigiert als durchführen. Zur sicheren Handhabung der Potenzregeln gehört nicht nur, dass man sich die entsprechenden Gleichungen einprägt, sondern auch, für welche Parameterkonstellationen man diese Gleichungen tatsächlich anwenden darf. Das ist z.B. im Fall der Regel (die hier Anwendung findet) nicht ganz so trivial, wie es zunächst den Anschein hat: Sie ist anwendbar, wenn 1) ist sowie beliebig reell oder 2) ist sowie beliebig ganzzahlig sind. Hingegen ist sie für in Kombination mit nichtganzzahligen oder NICHT anwendbar - in diesem Fall sind ja sogar einige der Terme gar nicht als reelle Zahlen definiert! Hier bei dir liegt offenbar Fall 2) vor, mit sowie und ganzzahlig. |
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